Welternährungsgipfel: Gute Absichten – alte Konzepte
Heute ist der Welternährungsgipfel der UN-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft(FAO) in Rom zu Ende gegangen. Von Montag an tagten Politiker und Experten darüber, wie der Hunger in der Welt bekämpft werden kann. Die Situation könnte kaum dramatischer sein: Im Zuge der Nahrungsmittelkrise 2008 und der aktuellen Wirtschaftskrise ist die Zahl der hungernden und chronisch unterernährten Menschen in kurzer Zeit auf über 1 Milliarde Menschen angewachsen. Damit steht das Millenniumsentwicklungsziel die Zahl der Hungernden bis 2015 um die Hälfte zu senken mehr denn je in Frage.
Die Abschlusserklärung des Welternährungsgipfels bestätigt zwar das Ziel den Hunger gemäß den Millenniumsentwicklungszielen zu reduzieren. Doch ansonsten bleibt die Abschlusserklärung im Bereich des Unverbindlichen. Kritisch wird v.a. gesehen, dass es keine Pläne für eine Erhöhung der Mittel für Investitionen in die Landwirtschaft gibt. Zurzeit werden nur etwa fünf Prozent der internationalen staatlichen Entwicklungshilfemittel für die Landwirtschaft ausgegeben. Die Welthungerhilfe fordert den Anteil auf 20 Prozent zu steigern.
Nicht nachvollziehbar ist, dass das sogenannte „land grabbing“ auf dem Gipfel überhaupt kein Thema war. „Land Grabbing“ bezeichnet den Aufkauf oder die langjährige Pacht von fruchtbarem Ackerland, meist in Entwicklungsländern durch finanzstarke Staaten oder private Unternehmen. Die angebauten Nahrungsmittel sind für den Export gedacht und tragen nicht zur Versorgung der lokalen Bevölkerung mit Nahrung bei. Katar hat z.B. 40.000 Hektar in Kenia gepachtet und baut dafür einen Hafen in dem ostafrikanischen Staat. Experten fordern schon länger internationale Regeln, die das „land grabbing“ regulieren. Sich dieser Aufgabe anzunehmen hat der Welternährungsgipfel klar versäumt.
Die Kleinbauern, deren Förderung der Schlüssel gegen den Hunger in Entwicklungsländern ist, sollen zwar laut Erklärung unterstützt werden. Trotzdem drängt sich beim Lesen des Abschlussdokuments der Verdacht auf, dass das alte Konzept der Produktionssteigerungen, deren Akteure Großfarmen, Nahrungsmittel- und Biotechnologiekonzerne sind, weiterhin eine große Rolle spielt. Inwiefern dies dem Recht auf Nahrung der armen und unterernährten Bevölkerung in Entwicklungsländern zu Gute kommen soll bleibt unbeantwortet. Das Recht auf Nahrung bedeutet, dass sich jeder Mensch entweder durch eigene Produktion oder durch Erwerb von Nahrungsmitteln angemessen ernähren kann.
Im Grunde ist die Bekämpfung des Hungers in der Welt eine Frage des politischen Willens. Zwei Dinge sollten ganz oben stehen bei der Hungerbekämpfung: Die Konzentration der Bemühungen auf die kleinbäuerliche Landwirtschaft in den Entwicklungsländern, denn die lokale Versorgung hängt dort an den Kleinbauern. Und es geht um einen gerechten Welthandel, v.a. um den Stopp von landwirtschaftlichen Billigexporten aus Industriestaaten in Entwicklungsländer, denn diese zerstören allzu häufig die Märkte und damit die kleinbäuerliche Produktion vor Ort.

